27. Juli 2026

Lehrvertragsauflösung - Grund im Zeugnis angeben?

1 Antwort

Ein Arbeitszeugnis muss wahr, klar, vollständig und wohlwollend sein.

Der Grund für die Auflösung des Vertrags muss auch bei einem Lehrvertrag grundsätzlich nicht angegeben werden. Eine Erwähnung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sie für das Gesamtbild wesentlich ist, beispielsweise bei einer Auflösung infolge Betriebsschliessung oder Konkurs des Lehrbetriebs, bei einer einvernehmlichen Auflösung auf Wunsch des Lernenden (z. B. wegen eines...

Ronald B.
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