19. September 2025

Langzeitkrank: Schichtzulagen auch kürzen?

Hallo Zusammen

Wir haben viele Schichtarbeiter. Für mich ist das Thema neu (habe neu bei dieser Firma begonnen). Meines Erachtens werden momentan die Taggelder und die Lohnkürzung (ab dem 91. Tag) zu kompliziert verbucht. Nämlich mit Unterschied “Taggelder an Firma” oder “Taggelder an Mitarbeiter” inkl. Erfassung der Lohnkürzung. Ich sehe es so, dass es einem MA egal sein kann, ob dahinter Taggelder fliessen. Wichtig für den MA ist ja einfach zu wissen, dass ihm ab dem 91. Tag der Lohn um 20% gekürzt wird. Müssen wir nun bei einem Schichtmitarbeiter die Schichtzulagen ebenfalls um die 20% kürzen? Wenn ja, welchen Betrag nimmt man da? Oder wie handhabt ihr das? Hoffentlich etwas einfacher als hier.
Danke schon für eure Antworten.

2 Antworten

Guten Tag

Dies ist wahrscheinlich einer der meistgemachten Fehler und Fragezeichen im Payroll bezüglich KTG. Es ist und bleibt leider kompliziert, aber ich kann dir den Weg mitteilen, welcher ich kenne.

Relevant ist für mich noch wann die Taggelder der KTG zu laufen beginnen, sagen wir in diesem Beispiel ab dem 31. Tag.

Tag 1-30 Zahlung des normalen Lohnes + Durchschnittszulagen der letzten 12 Monate mit einer separaten Lohnart

Tag 31 - 90 Zahlung des normalen Lohnes + Durchschnittszulagen der letzten 12 Monate mit einer separaten Lohnart + Einbuchung des Taggeldes +/- für die Entlastung der Sozialversicherungen und allfälliger Nettolohnausgleich

Tag 91 - X Zahlung 80% des Lohnes + 80% der Durchschnittszulagen der letzten 12...

Marina Z.
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Da gibt es viele Wege....

Wenn ihr die Anmeldung für die KTG korrekt gemacht habt, so wären ja die Schicht- und andere regelmässigen Lohnzulagen darin enthalten.

Somit könntet ihr den Lohn und alle Zulagen auf Null stellen und das KTG auszahlen. Dieses wäre dann SV Frei und dann passt das. Wenn ihr nur den Lohn um 20% kürzt, und alle Zulagen gleichermassen, so würdet ihr und der MA ja weiterhin auf die 80% Sozialversicherung...

Peter Z.
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