08. Juni 2022

Kurzfristig angekündigte Betriebsferien durchsetzbar?

Hallo zusammen

Wir haben 2 Wochen Betriebsferien im Sommer, die sind auch Bestandteil des Arbeitsvertrags. Termin wird in der Regel im November des Vorjahres bekannt gegeben. Zwischen Weihnachten und Neujahr wird je nach Auftragslage kompensiert/ restliches Ferienguthaben aufgebraucht, dieses Jahr wären dies 9 Arbeitstage.

Wir sind ein KMU mit 15 Personen. Der Geschäftsführer/ Inhaber will nun 3 Wochen Sommerferien machen und darum die Betriebsferien verlängern. Das Thema hat er am 20.4. an einer Mitarbeitersitzung (alle anwesend und protokolliert) angesprochen mit dem Hinweis, dass er uns in einem Monat definitiv Bescheid geben will. Er hat gefragt, ob wir damit ein Problem hätten, doch es hat sich keiner getraut, mich eingeschlossen, Bedenken anzubringen (wer dem Chef widerspricht/unbequem wird, wird recht schnell gekündigt).

Das hat sich nun hingezogen und heute 8.6. bekam ich die Info vom GF, dass wir 3 Wochen Zwangsferien ab 18.7. machen müssen.

Da wir unter 50 Jahren nur 4 Wochen Ferien/ Jahr haben, finde ich das nicht in Ordnung, weil sowohl die Information und definitive Entscheid zu kurzfristig (< 3 Monate) ist. Aus Sicht der Firma/GF kann ich die verlängerten Betriebsferien nachvollziehen und das macht auch Sinn (kein richtiger Stv. des GF). Doch wer bereits im Frühling Ferien bezogen hat, Ferien im Herbst geplant hat oder erst kürzlich eintrat, hat gar nicht so viele Ferien/ Gleitzeit zu gut, wie gebraucht werden. Die meisten haben noch Ferienguthaben aus dem Vorjahr(en) oder Gleitzeitsaldo. Dass diese Stunden reduziert werden ist sinnvoll. Aber eben nicht alle haben übrigen Saldo.

Nun weiss ich gar nicht, wie ich den Sachverhalt dem Chef und den Mitarbeitern verklickern soll. Ich weiss, dass es ein Gerichtsentscheid über zu kurzfristig angeordnete Betriebsferien gibt, dass dann der AG die Ferien ohne Abzug beim MA übernehmen muss. Doch wann ist “zu kurzfristig”?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruss Marlene


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