03. April 2020

Kurzarbeit: jeden Monat unterschiedlicher Lohn?

Muss während der Kurzarbeit den MA jeden Monat der gleiche (reduzierte) Lohn bezahlt werden? Oder kann das je nach Monat unterschiedlich sein?

Bitte entschuldigt untenstehend die vielen Zahlen, aber ich möchte (muss) es wirklich wissen ;-)

Gemäss aktuellem, stark vereinfachtem Verfahren, muss bei der Voranmeldung nur

der voraussichtliche, prozentuale Arbeitsausfall für die gesamte Firma (oder Betriebsabteilung) angegeben werden

und es muss bestätigt werden, dass alle MA damit einverstanden sind.

Ich habe aber nirgends gelesen, dass mit den MA ihre individuellen Ausfallstunden (und dadurch ihr reduzierter Lohn) konkret vereinbart werden müssen.

Annahme für fiktives Beispiel: alle MA arbeiten 100% und es gibt kein Gleitzeitsystem.

Mein fiktives Beispiel:

AG sagt: wir führen Kurzarbeit ein und reduzieren eure Arbeitszeit um 40%.

MA sagen alle: ok, einverstanden.

AG macht Voranmeldung mit "voraussichtlich prozentualem Arbeitsausfall" = 40%

Als MA sollte ich also 24 Stunden pro Woche arbeiten (60%) und erhalte 92% meines normalen Bruttolohnes: (60% * 100%) + (40% * 80%) = 92%

Wenn ich im Monatsdurchschnnitt dann effektiv 20 Std (50%) arbeite, dann kann mein AG bei der ALK eine KAE für 20 Stunden zurückfordern.

-> kann mein AG mir aber nur 50% Lohn zahlen?

-> gemäss den mir (im Moment) bekannten Regeln wird ja nirgends gefordert, dass eine Arbeitsreduktion zahlenmässig fix mit den MA vereinbart werden muss.

-> Und es wird eine strikte Zeiterfassung verlangt

-> also könnte mein AG sagen, dass er mir im Sinne der Kurzarbeitsreduktion (wir müssen ja alle sparen) die Arbeitsstunden gemäss den geleisteten Stunden vergütet. Und wir haben ja eh nie eine bestimmte Anzahl Ausfallstunden vereinbart. Aber ich war ja grundsätzlich mit der Kurzarbeit einverstanden...

Weiss jemand, wie es wirklich funktioniert?

Hat jemand konkrete Beispiele?

Im Moment bin ich für jede Info dankbar. Und auch für Fragen, denn manchmal helfen Fragen, an einem anderen/neuen Ort weiterzusuchen.

Bin ich im Moment der einzige, der in den Weiten des Internets auf der Suche nach konkreten Informationen und Antworten herumirrt?

Wahrscheinlich nicht ;-)

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ohne Gewähr, nur meine Gedanken: Da die Zustimmung zur Kurzarbeit des Mitarbeiters keine Angabe dazu erfordert in welchem Umfang Kurzarbeit anfällt würde ich mal annehmen, dass man mit der Bestätigung zunächst immer 100 % Kurzarbeit und somit 80 % KAE zustimmt. Sollte nun doch noch Arbeit vorhanden sein und tatsächlich stundenweise gearbeitet werden würde ich insofern schon davon ausgehen, dass der Mitarbeiter entsprechend Anspruch auf Lohn für die tatsächlich gearbeiteten Stunden hat und nur der Rest mit ...

Stephanie W.
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