07. April 2020

Kurzarbeit Corona: Arbeitszeitkontrolle wie detailliert?

In der Verfügung der Kurzarbeit steht bzgl. Zeiterfassung/Arbeitszeitkontrolle, dass Beginn und Ende der täglichen Arbeit dokumentiert sein muss.

Bedeutet das, dass die detaillierten Einträge von 7:30 bis 11:30 Uhr eingetragen werden müssen oder reicht die Summe der Stunden

Bsp. 4 Stunden Homeoffice und 4 Stunden Arbeitsausfall Kurzarbeit?

3 Antworten

Grundsätzlich verstehe ich es so:

  • Eine Arbeitskontrolle ist eine zwingende Bedingung für Kurzarbeitsentschädigungen. Sonst gibt es keine KAE (sh. AVIG-Praxis KAE, Kapitel B34)
  • Es wird immer und immer wieder erwähnt, dass die Arbeitskontrolle notwendig ist (z.B. Webseiten der ALVs oder Formular zur Voranmeldung)

Kurze Antwort zur Frage:

  • es müssen Anfang und Ende der Arbeitszeiten erfasst und dokumentiert werden (also z.B. 7:30 bis 11:30), nicht nur Total pro Tag
  • es müssen auch die Ausfallstunden nachweisbar dokumentiert werden
  • ich denke, dass bei Arbeitstagen mit mehr als 5.5 Stunden auch die obligatorischen Pausen dokumentiert werden müssen

Man könnte meinen, dass die Anforderungen an die Zeiterfassung gelockert wurden. Z.B. wenn im Formular zur Voranmeldung nur "täglich geleistete Arbeitsstunden" steht und die Pausen gar nicht erwähnt werden.

Im Hinweis, den Gabriela S. in ihrer Antwort veröffentlicht hat, steht Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der unbezahlten Paus...

Etienne B.
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Wir haben nach Erhalt der Verfügung der Kurzarbeit die...

Gabriela S.
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Unter folgende Link ist im oberen Bereich das spezielle Abrechungsformular für Kurzarbeit während der Coronakrise zu finden:

https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/

Auszug zu Beilagen der Abrechnung:

=> somit werden di...

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