13. März 2026

Kündigung zu Unzeit, wenn morgens gearbeitet, nachmittags AUF?

Eine Bekannte von mir war 2 Tage AUF, kam dann am dritten Tag morgens zur Arbeit und hat Kündigung erhalten. Am Nachmittag hat sie dann ein AUF-Zeugnis vom Arzt zu 100% für besagten Tag gebracht.

Auf Kündigung steht die Zeit kurz vor dem Mittag (11:23 Uhr) mit Unterschrift des zuständigen HR. Auf dem Arztzeugnis steht nur 100% AUF an diesem Tag, nicht “nur am Nachmittag o.ä.”. Was gilt nun in Bezug auf die Kündigung? Ist diese nichtig, weil der Arzt den ganzen Tag bestätigt hat, oder ist die Kündigung gültig?

Bin zwar selbst im HR aber meiner Bekannten konnte ich keine wirklich gute Antwort geben. Ich habe ihr noch geraten die Rechtsschutzversicherung einzuschalten, weil da sonst noch einiges offen ist (Freistellung, Verzicht auf Stunden etc.).

1 Antwort

Wenn der Arbeitnehmer durch sein Erscheinen am Arbeitsplatz und sein normales Arbeiten “bewiesen” hat, dass er zum Zeitpunkt der Kündigung nicht ...

Ronald B.
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