Kündigung und Freistellung, danach Aufhebung?
Ich habe einen eher kritischen Fall. Wir möchten uns von einem GL-Mitglied trennen. Es sind öfters Dinge vorgefallen, die sogar Anlass für eine fristlose Kündigung geben würden, jedoch fehlen die handfesten Beweise. Somit ist eine ordentliche Kündigung oder Aufhebung unumgänglich.
Nun meine Frage: Wie sollen wir vorgehen. Ich möchte ihm die Aufhebungsvereinbarung vorschlagen, muss ihm aber eine Bedenkzeit einräumen. In dieser Zeit müssten wir ihn freistellen, weil das Risiko von weiterem Schaden schlichtweg zu gross ist. Wenn er nun aber nicht unterschreibt, muss ich ihm die Kündigung übergeben. Dabei erwarte ich aber, dass wir dann wohl ein AUF-Zeugnis erhalten bevor wir die Kündigung übergeben können. Kann ich in diesem Fall zuerst kündigen mit Freistellung, anschliessend schlage ich ihm die Aufhebung vor und erwähne dies aber auch direkt in der Aufhebungsvereinbarung. Hier geht es nicht um die Umgehung von irgendwelchen Ansprüchen, wir möchten aufgrund der Vorkommnisse einfach so schnell wie möglich alles beenden.
3 Antworten
Besteht ein Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf, kann das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst werden (Art. 337 Abs. 2 OR). Bei GL-Mitgliedern herrschen strengere Massstäbe für “vorgefallene Dinge” aufgrund der erhöhten Treuepflicht als für einfache Arbeitnehmer. Aber die Zumutbarkeit ist ausschlaggebend. Der Umstand bzw. das vorgefallene Ding darf nicht zu weit zurückliegen, weil man sonst ja durch die fortgesetzte Zusammenarbeit gezeigt hat, d...
Ja, dieses Vorgehen ist möglich und in diesem Fall sinnvoll. Falls eine Aufhebungsvereinbarung ab...
Wir gehen immer so vor wenn wir eine Aufhebung machen. Immer zuerst ordentlich kündigen und dann alternativ eine Aufhebungsvereinbarung vorschlagen, für die der Mitarbeiter e...