18. Mai 2020

Kündigung mit Freistellung?

Eine MA ist seit NOV 19 durchgehend krank. Da die Sperrfrist bald ablauft, möchte man ihr künden und ab sofort auch freistellen. Mit welchen Risiken muss man rechnen?

Wie sieht es mit den Ferientagen aus? Sie hat Anspruch auf 20 Tage aus dem Jahr 2019 und im aktuellen Jahr hat sie Anspruch auf 25/Jahr. Auf was muss man hier bei einer Freistellung achten?

Mit welchen Risiken muss man rechnen, wenn man sie fristlos entlässt?

1 Antwort

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In der Beilage finden Sie eine Übersicht über das Erstrecken von Kündigungsfristen im Falle von unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit.

Die Kompensation von Ferien- und Überstundenansprüche während der Freistellungszeit ist gesetzlich nicht geregelt. Das Bundesgericht will sich über das Verhältnis zwischen der Dauer der Freistellung und der in dieser Zeit zu kompensierenden Ferien(ansprüche) nicht genau festlegen. Ein Teil der Praxis sieht eine Kompensation erst ab Freistellungsdauern von 2-3 Monaten als möglich. Über den Daumen gepeilt aber dürfte ein Verhältnis von Kompensation/Freistellungsdauer von 50% (z.B. 25 Ferientage in der 2-monatigen Freistellungszeit) als zulässig erachtet werden. Anzumerken ist, dass ich in diesen Zeiten (Covid-19) den Erholungswert von Ferien als reduziert erachte und dementsprechend das Verhältnis zwischen Kompensation und Freistellungsdauer nicht überdehnt werden sollte. Auch dürfte klar sein, dass eine...

Marc F.
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