29. Januar 2026

Kündigung durch den Arbeitgeber, Spezialfall

Die Mitarbeiterin wurde durch den Arbeitgeber gekündigt, ist seitdem aber immer wieder krank. Laut Art. 336c OR löst Arbeitsunfähigkeit eine Sperrfrist aus, wodurch die Kündigungsfrist unterbrochen und um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verlängert wird.

Meine Fragen:

  1. Verlängert sich dadurch auch das Kündigungsdatum auf der ursprünglichen Kündigung auch wenn es um ein paar Tage geht? Wenn ja, müssten wir das Dokument mehrfach anpassen und die Versicherungen wiederholt informieren.
  2. Hätten wir diese Situation vermeiden können, wenn die Mitarbeiterin von Anfang an freigestellt worden wäre, oder hätte das keinen Unterschied gemacht?
  3. Können wir die Mitarbeiterin auch jetzt noch freistellen (sobald sie wieder Arbeitsfähig ist) um eine weitere Verlängerung zu vermeiden, oder ist das rechtlich nicht möglich?
    Ich freue mich über eine kompetente Einschätzung zu unserer Situation.

2 Antworten

Zum 1. Punkt: Ja, die Kündigungsfrist wird unterbrochen und läuft erst nach der Krnankheit oder nach Ablauf der Sperrfrist weiter. Somit müssten man die Kündigung laufend verlängern und die Versicherungen informieren. Ihr könnt herausfinden, ob die Krankheit arbeitsplatzbezogen ist, indem ihr die Person zum Vertrauensarzt schickt. Es...

Vjollca D.
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1. Ja, das Kündigungsdatum (= Kündigungstermin; Datum, auf welches gekündigt wurde) verschiebt sich entsprechend. Allenfalls bis zu einem vereinbarten Endtermin (Art. 329c Abs. 3 OR).

2. Nein, kein Unterschied. Die Schutzfunktion von Art. 336c OR hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber...

Ronald B.
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