05. Oktober 2021

Kündigung durch den Arbeitgeber: Kann die Sperrfrist mittels Sondervereinbarung aufgehoben werden?

Wir haben einer Mitarbeiterin gekündigt und wollen ihr nun ein Spezialangebot machen, in dem sie für eine grosszügige Summe unter anderem auf alle Rechte (auch die Sperrfrist und somit die Verschiebung des Austrittstermines) verzichtet. Ist dies möglich oder könnte dies kritisch werden, wenn sie nun in der Kündigungsfrist krank wird. Sprich gelten Sperrfristen als absolut zwingendes Recht?

1 Antwort

Was meinst du mit Sperrfrist? Diese gilt grundsätzlich nur bei Arbeitsverhinderungen, in welchen nicht gekündet werden darf. Diese ist nicht verzichtbar, da zwingendes Recht. Siehe hierzu OR 361 und 361, was alles darunter fällt.

Eine Kündigungsfrist kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden. Gegenseitig ist hier das Stichtwort.

Was ihr wollt ist eine A...

Peter Z.
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