20. September 2019

Kündigung (durch AG) in Briefform: was zu beachten?

1 Antwort

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung.

Bei einer Kündigung in Briefform in dementsprechen zuerst zu schauen, dass der AN diese fristgemäss erhält, d.h. in der Regel bis (nachweisbar) spätestens Monatsende, andernfalls sich das Arbeitsverhältnis um einen weiteren Monat verlängert.

In "schwierigen Fällen" lasse ich die schriftliche Kündigung nicht nur per LSI-Post zukommen, sondern zusätzlich auch per normaler Post und zur Vorab-Information auch per Email. Das erhöht die Chance, dass nicht die "Zustellfiktion" (Nichtabholen von eingeschriebener Post nach 7 Tagen, sofern die Person mit der Zustellung rechnen musste... Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO) mit ihren Risiken bemüht werden ...

Marc F.
1 Bewertung

Schließen