Kündigung durch AG, danach Aufhebung?
Wir haben einer Mitarbeiterin Ende Juni 2026 ordentlich gekündigt. Die Kündigungsfrist -3 Monate.
Ab dem 1. Juli 2026 reichte die Mitarbeiterin ein Arztzeugnis ein und war arbeitsunfähig, Sperrfrist von 180 Tagen.
Da das Arbeitsverhältnis bisher grundsätzlich einvernehmlich verlief, haben wir der Mitarbeiterin angeboten, sie für drei Monate freizustellen. Damit hätte sie keine Arztzeugnisse einreichen müssen und das Arbeitsverhältnis wäre nicht durch die Sperrfrist zuzüglich der restlichen Kündigungsfrist verlängert worden. Die Mitarbeiterin hat dieses Angebot zunächst abgelehnt.
Heute teilt sie uns mit, dass sie das damalige Angebot nun doch annehmen möchte. Seit dem 1. August 2026 hat sie jedoch kein weiteres Arztzeugnis eingereicht, obwohl wir sie mehrfach dazu aufgefordert haben. Gleichzeitig ist sie nicht zur Arbeit erschienen.
Eine Freistellung ist für uns inzwischen keine Option mehr.
Können wir der Mitarbeiterin stattdessen eine Aufhebungsvereinbarung vorschlagen?
1 Antwort
Wenn der Arbeitgeber ordentlich gekündigt hat, hat der Arbeitnehmer die volle Kündigungsfrist (hier 92 Tage) zugut, unabhängig davon, ob eine Freistellung besteht. Die Freistellung hat also keinen Einfluss auf den (durch die Sperrfrist verlängerten) Ablauf der Kündigungsfrist.
Grundsätzlich könnte man noch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, aber wozu? Es wurde schon ordentlich gek...