19. Mai 2021

Kündigung Arbeitgeber?

Muss eine Kündigung vom Arbeitgeber zwingend auch vom HR unterschrieben werden?

Ginge auch nur Geschäftsleitung und Vorgesetzter?

4 Antworten

Wenn HR nicht im Handelsregister eingetragen ist sogar zwingend von zwei GL-Mitgliedern, welch...

Ruth P.
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Unterschreiben muss eine (oder kollektiv zu zweie...

Nicole W.
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Liebe CosmologInnen

Grundsätzlich ist die Arbeitgeberkündigung formlos - also auch mündlich - gültig. Wenn der Arbeitsvertrag jedoch vorsieht, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, dann muss/müssen die unterzeichneten Personen im HR als zeichnungsberechtigt (einzeln oder kollektiv) aufgeführt sein. Wird die Kündigung nur von einer Person unterzeichnet, die jedoch nur zur Kollektivunterschrift berechtigt war, so entfaltet die Kündigung keine Wirkung (nichtig). Eine spätere Genehmigung der Kündigung durch eine weitere zeichnungsberechtigte (einzel oder kollektiv) Person kann diesen Man...

Marc F.
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