22. November 2023

KTG und Lohnerhöhung?

Beim UVV ist das geregelt. Zukünftige Lohnerhöhung gemäss Art. 23 Abs. 7 UVV sind eher ausgeschlossen. (vorher schriftlich geregelt usw. sind Ausnahen)

Wie ist das gesetzlich geregelt, wenn man eine KTG Versicherung hat? Ist dann gleichermassen eine Lohnerhöhung oder Pensumserhöhung ausgeschlossen, oder ist es möglich das anzupassen, während der MA noch Krank ist?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

bei unserer KTG hiess es, dass der Lohn vor Eintritt der Krankheit relevant ist...

Salome S.
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