22. Dezember 2022

KTG-Prämie (Abzug AN von Brutto- oder Nettoprämie)?

Liebe Alle

In der KTG-Versicherungspolice wird eine Prämiensatz von 8.02% ausgewiesen, davon 3.92% für Kurzfirstrisiko und 4.1% für Langfrist (HRM/UKA-Model). Tw gibt es eine Rückvergütung der Versicherung als Überschussbeteiligung. Nun die Frage, von welchem Prämiensatz können/dürfen die 50% an den AN weitergegeben werden. Ich meine von den 8.02% (meinen ist nicht wissen 🤔). Kennt sich dazu jemand aus? Gibt es dazu eine Gesetzesbasis? Wie wird das gehandhabt? Vielen Dank und herzliche Grüsse! Jasmin

2 Antworten

Kurzform: in der Regel wird die KTG Prämie hälftig geteilt. Sicher aber muss der AG mindestens die Hälfte übernehmen. Andernfalls kann er sich nicht von der Lohnfortzahlung befreien. Die Lohnzahlung währen...

Peter Z.
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Hallo Jasmin

Du könntest je die Hälfte der Prämiensätze für kurzfristiges und langfristiges Risko oder...

Tolga T.
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