10. April 2024

Krankschreibung nach Kündigung?

Liebe Community

Wir haben den Fall, dass wir einen Mitarbeitenden (nach div. schriftlichen Abmahnungen) gekündigt und freigestellt haben.

Wir haben ihm, im Beisein seines Vorgesetzten, die Kündigung überreicht. Er wollte den Erhalt und die Kenntnisnahme des Kündigungsschreibens allerdings nicht unterzeichnen und hat das originale Exemplar mit nach Hause genommen (er wollte es daheim unterschreiben und uns vorbeibringen). Nun haben wir am nächsten Tag ein Arztzeugnis des betr. MA erhalten.

Wir haben nun keine Erhaltsbestätigung von ihm und gehen davon aus, dass er das unterzeichnete Originalexemplar nie retournieren wird.

Wir sind aber der Meinung, dass aufgrund dessen, dass wir im Beisein mit einer Drittperson, dem MA die original unterzeichnete Kündigung mündlich und schriftlich übergeben haben, die Kündigung ihre Gültigkeit hat und rechtlich standhält.

Was denkt ihr, reicht das aus oder könnten wir Probleme kriegen, falls der MA rechtlich gegen die Kündigung vorgeht?

Vielen Dank im Voraus und Grüsse

2 Antworten

Verständnisfrage:

An wlchem Datum habt ihr die Kündigung ausges...

S G.
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Am Tag der Kündigung war er ja am Arbeiten, sonst hätte man ihm nicht vor Ort kündigen können. Somit war er am Tag der Kündigung nicht arbeitsunfähig im Sinne von Art. 336c Abs. 1 lit. b OR. Somit ist die Kündigung gültig erfolgt (Art. 336c Abs. 2 OR). Der Empfangsbedürftigkeit der Kündigung wurde Genüge getan, indem man sie ihm mündlich eröffnet und zudem schriftlich in die Hand gedrückt hat.

Ob man der abrupt eintretenden Arbeitsunfähigkeit am nächsten Tag und dem Arztzeugnis Glaub...

Ronald B.
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