04. September 2025

Krankheit während Freistellung ?

Eine Mitarbeiterin wurde im Juni 2025 per 30.09.2025 gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist per Ende Monat, 2. Dienstjahr). Sie wurde dann gleich freigestellt (schriftlich vereinbart) bis zum Ende des Vertrages. Nun hat sie sich für 2 Wochen krank schreiben lassen (arbeitsunfähig) - vom 03.09. - 17.09.2025.

Ist das neue Enddatum nun der 31.10.25, auch wenn sie freigestellt war und von der Arbeitsleistung befreit ist? In der Vereinbarung steht, dass das Arbeitsverhältnis per 30.09.2025 beendet ist und eine Verlängerung ausgeschlossen ist (sie hat es unterschrieben). Besten Dank

3 Antworten

Theoretisch würde es auch in der Freistellung eine Sperrfrist auslösen und die Kündigungsfrist sich verlängern, wenn ihr nicht den Passus reingenommen hättet mit der Verlängerung.

Dieser Passus kommt meines Erachtens einer Aufhebungsvereinbarung gleich. Somit endet das Arbeitsverhältnis wie vereinbart am 30.9.25. Jed...

Miriam A.
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Wenn durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, dann kommt es zu einer Verlängerung (Art. 336c OR).
Wurde danach ein Aufhebungsvertrag vereinbart, kommt es darauf an, ob dieser gültig zustande gekommen ist, insbesondere, ob die Parteien damit den Arbeitsvertrag einvernehmlich beendet haben, wenn also gegenseitige Zugeständnisse in einem ausgewogenen Masse vorliegen und es sich klar um eine Vergleichsvereinbarung handelt. Dagegen bleibt Art...

Ronald B.
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Guten Tag

Genau die Freistellung ändert nichts an der Verlängerung der Kündigungsfrist. Somit ist das neue Austrittsdatum der...

Marina Z.
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