12. April 2024

Krankgeschrieben in den Urlaub?

Guten Tag

Ein Mitarbeiter, der seine Stelle ordentlich gekündigt hat wird vom Arzt aufgrund Krankheit (nach Angaben des Mitarbeiters eine schwere Krankheit) während der Kündigungsfrist krankgeschrieben. Während dieser Zeit geht der Mitarbeiter in die Ferien und postet täglich Fotos über die sozialen Medien, welche die anderen Mitarbeiter (welche die Mehrarbeit tragen) sehen und sich darüber ärgern. Müssen dem Mitarbeiter die Krankheitstage ausbezahlt werden, wenn nur ein Arztzeugnis, jedoch keine Ferienfähigkeitsbestätigung vorliegt?

Herzlichen Dank für Ihre Antworten!

3 Antworten

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Wo ein wegen Krankheit Arbeitsunfähiger seine Zeit verbringt, ist ihm überlassen, wobei er sich sinnvollerweise von seinem Arzt beraten lässt, damit die Arbeitsunfähigkeit nicht noch intensiviert wird (Treuepflicht).
Bestehen (z.B. aufgrund der Fotos) Bedenken, ob der Arbeitnehmer wirklich arbeitsunfähig ist, kann ein Vertrauensarzt eingeschaltet werden.
Da der Arbeit...

Ronald B.
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Hier würde ich auch, wie Roland schreibt, den Vertrauensarzt konsultieren oder zumindest ein Zeugnis verlange, wo die Ferienfähigkeit angegeben wird. Dann aber die Abwesenheit als Ferien laufen lassen. So habt ihr wenigstens den Vorteil, diese nicht auch noch zahlen zu müssen.

Persönlich denke ich das man nicht schwer Krank sein kann, dass man nicht arbeiten ...

Peter Z.
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  1. Arbeitsunfähigkeit nicht gleich Ferienunfähigkeit
  2. Ferien(un)fähigkeitszeugnis verlangen
  3. Über den KTG Versicherer regeln (Vertrauensarzt etc. Wenn überhaupt noch möglich, da dieser hier ja rückwirkend beurteilen müsste ob der Mitarbeitende ferienunfähig war) Bei uns dürfen Mitarbeitenden während einer Krankschreibung nicht ohne vorgängige Zustimmung AG / Versicherer in die Ferien ve...
Miriam A.
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