14. November 2017

Können bei einer Gründung Löhne ausbezahlt und die Sozialleist. Ende Jahr dem AN abgezogen werden?

1 Antwort

Grundsätzlich nur wenn das Unternehmen eine Einzelfirma ist. Bei dieser wird die AHV aufgrund eines gemeldeten Lohnes quartalsweise erhoben und erst am Ende des Jahre abgerechnet.

In allen anderen Fällen unterliegen die Unternehmen dem OR und da ist geregelt, dass der Mitarbeitenden jeden Monat eine Abrechnung erhalten muss.

Es steht allerdings auch, dass andere Termine verabredet werden könnten. Persönlich würde ich davon abraten, da man ja nicht weiss, ob der Mitarbeitende Ende Jahr genügend Kapital hat um den Abzug zu verkraften. (Unfall, Krank, Fristlosen, usw.)

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OR

Art. 323
II. Ausricht...

Peter Z.
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