12. Februar 2021

Keine Erfassung der Arbeitszeit: kann ein AG wirklich drankommen?

Ich kenne die gesetzlichen Regelungen betr. Arbeitszeiterfassung und diskutiere auch gern über Moral, Anstand und Fürsorgepflicht.

Mich interessiert aber: kann ein Arbeitgeber deshalb wirklich Probleme kriegen?

Ich habe noch nie etwas über konkrete Konsequenzen gehört oder gelesen.

Anscheinend gibt es z.T. Kontrollen durch das SECO, aber dann gibt es eine Frist, um die Situation zu korrigieren. Und anscheinend gab es auch schon Gerichtsfälle, wo MA nach einem Burnout den AG verklagten mit der Begründung, sie hätten ihre Arbeitszeit nicht (offiziell) erfassen können.

Gibt es solche Dinge wirklich? Falls ja, wird es dann so diskret behandelt, dass ich es nicht mitbekomme?

2 Antworten

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Ja! Art. 59 Abs. 1 lit. b ArG hält explizit fest, dass der Arbeitgeber (nach Verwaltungsstrafrecht) bestraft wird, wenn er vorsätzlich die Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeit missachtet. Es können Bussen b...

Marc F.
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Von einem Arbeitsinspektor wurde mir das so erklärt.

Nichteinhalten der Pausenvorschriften multipliziert mal Fälle = Strafhöhe.

Wenn nun eine Firma 3'000 MA ohne Zeiterfassung haben und diese die Pausen und deren Lage und Dauer nicht beweisen können.... wird es teuer. CEO wird vorbestraft sein.&...

Peter Z.
2 Bewertungen

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