15. April 2020

KAE Abrechnungsformular (Update 11.4.20)?

Das ist eigentlich keine richtige Frage, aber eine Einladung zum diskutieren.

Das Formular für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung wurde am 11.4.20 aktualisiert. Mir sind folgende Änderungen aufgefallen:

Ausführlichere Kommentare zu den folgenden Eingabefeldern (rotes Dreieck rechts oben im Feld):

Anzahl anspruchsberechtigte Arbeitnehmende

Summe Sollstunden aller anspruchsberechtigten: Erklärung und Rechenbeispiel (ich hätte die Feiertage ignoriert, muss man aber dazuzählen)

AHV-pflichtige Lohnsumm (inkl. Privatanteil Geschäftsfahrzeug)

In den Kommentaren auf Seite 2:

Arbeitnehmende auf Abruf (neuer Abschnitt)

wenn das Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate gedauert hat

massgebender Verdienst und Sollstunden basierend auf Durchschnitt der letzten 6 oder 12 Monate (was für die MA vorteilhafter ist)

Personen mit massgebenden Entscheidungsbefugnissen

"[..] was eine KAE von Fr. 3'320.- (80%) bei einem vollständigen Arbeitsausfall ergibt."

unterstrichen: wurde neu hinzugefügt.

-> Wieso steht das neu so?

es steht nirgends (AFAIK), dass man es nur kriegt, wenn man gar nicht mehr arbeitet.

und es ist eine Pauschale, kann also nicht gekürzt werden.

Gut zu wissen (neuer Abschnitt)

Ich finde, es sollte eher heissen: Verdammt wichtig zu wissen!!! ;-)

Personen mit massgebenden Entscheidungsbefugnissen und Lernende haben einen tiefen anrechenbaren Verdienst. Das senkt den Durchschnittslohn, der für die Berechnung der KAE benutzt wird (Lohnsumme / Anzahl anspruchsberechtigte).

Falls dadurch die KAE tiefer ausfällt, können diese Personen in allen Feldern weggelassen werden.

Allerdings steht im Formular nebst "alle Felder" auch "anspruchsberechtigte".

Meine Interpretation, falls man diese Personen ausschliesst:

man kann für sie keine KAE beantragen, darf also auch ihre Ausfallstunden nicht mitzählen

ihre Sollstunden werden ebenfalls nicht mitgezählt

-> ich habe es jetzt nicht durchgerechnet, aber könnte es sein, dass man dann manchmal nicht mehr auf das Minimum von 10% Ausfallstunden kommt?

Falls ja, dann könnte es Situationen geben, wo man diese Personen lieber mitberücksichtigt. Denn lieber proportional eine tiefere KAE als gar keine.

-> seht ihr das auch so oder habe ich irgendwo einen Denkfehler gemacht?

Vielleicht macht es Sinn, für diesen letzten Teil eine eigene Frage zu starten?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ich erkennen folgende Fragen in deinem Text:

Kann die Entschädigung für Personen mit mass. Entscheidungsbefugnissen eingerechnet werden und ist es zulässig sie anteilig zu kürzen.

Ja, denn es steht ja eindeutig ein Betrag und maximal anzugebend. Somit sind auch Teile der Maximalbetrages möglich. Chef kann nur noch 50% arbeiten, somit hat er 50% der max. Entschädigung zu Gute.

Zweitens ist das Formular geteilt.

Teil 1: Ermittlung der Kurzarbeit grösser 10%. Dort die Leitenden weglassen, da sie das Bild verschleiern.

Teil 2: Berechnung ...

Peter Z.
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