02. September 2026

Ist es rechtlich heikel vorab zu bestätigen, einen bestimmten Schlussatz im Zeugnis zu schreiben?

Wir haben einem MA gekündigt aufgrund seines Verhaltens und ihn freigestellt. Nun möchte er eine Bestätigung, dass im Schlusszeugnis einfach nur steht “das Arbeitsverhältnis mit XY endet per...” und nicht ein Grund, weshalb die Kündigung erfolgte.

Kann ich ihm das so per Mail bestätigen? Oder ist das rechtlich (zu) heikel?

2 Antworten

Der Kündigungsgrund wird normalerweise gar nicht genannt.
Es kann Ausnahmen geben. Beispielsweise wenn eine längere Tätigkeit mit einer betriebsbedingten Entlassung endete, kann es unter Umständen sinnvoll sein, dies klarzustellen, damit der Arbeitnehmer bei Bewerbungen nicht den Eindruck erweckt, e...

Ronald B.
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Der MA hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung. Sie sind vielmehr u.a. zur Wahrheit verpflichtet, was...

Marc F.
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