24. August 2023

Ist ein Arztbesuch bezahlte Arbeitszeit?

Gemäss OR 329 Abs. 3 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für besondere Anlässe die erforderliche Zeit zu gewähren. Heisst das, dass ein Arztbesuch bezahlt ist, wenn nicht im Mitarbeiterreglement geregelt ist? Oder der Arbeitgeber muss einfach die Zeit zur Verfügung stellen und es wird mit der Überzeit verrechnet. Wir arbeiten mit gleitenden Arbeitszeiten.

Vielen Dank!

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Wir haben das Thema Arztbesuch in den Anstellungsbedingungen wie folgt geregelt. Der AN hat seine Arzttermine möglichst an Randzeiten zu legen. (Treuepflicht) Selbstverständlich gibt es Ausnahmen, wenn man z.B. zu einem gut ausgebuchten Spezialisten muss. Der AG hat ja auch eine Fürsorgepflicht.

Die Ze...

Beatrice B.
3 Bewertungen
Akzeptiert durch Author

Ist Art. 329 Abs. 3 OR nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag oder Personalreglement konkretisiert, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für einen Arztbesuch frei geben, sofern der Arztbesuch nicht ausserhalb der Arbeitszeit hätte wahrgenommen werden können. Je flexibler das Arbeitszeitmodell und je tiefer der Beschäftigungsgrad des Arbeitnehmers und je geringer der Notfallcharakter des Arztbesuchs und je unausgelasteter der betreffende Arzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Arztbesuch ...

Ronald B.
1 Bewertung

Schließen