11. Juli 2023

Interne Herausgabe privater Angaben von Mitarbeitenden?

Hallo Zusammen. Heute morgen im Webinar kam das Beispiel auf, ob man intern die private E-Mail Adresse von Mitarbeitenden herausgeben darf? Die Schlussfolgerung war nein, da dies geschäftlich bedingt nicht notwendig ist.

Ich habe eine ähnliche Frage. Möchte nur kurz mit euch checken, ob ihr das gleich sieht. :) Dürfen wir unseren Geschäftsleitungsassistenten Geburtstagslisten von Mitarbeitenden ihres Bereiches mit privaten Angaben wie Adresse und Geburtsdatum zuschicken? Wenn ich mir die Antwort aus dem Webinar durch den Kopf gehen lasse, dann wäre das eigentlich ein Nein oder?
Oder könnte man das durch die interne Datenschutzerklärung od. Weisung irgendwie abdecken?
lg,divo

1 Antwort

Lieber Divo,
Es kommt wohl darauf an, wie der Versand von Geburtstagslisten an GL-Assistenten intern datenschutzrechtlich dokumentiert/gerechtfertigt wird.

Im Hinblick auf Art. 328b OR mag erwähnte diese Personendatenbearbeitung wohl nicht unbedingt notwendig erscheinen, um einen Arbeitsvertrag “durchzuführen”. Es finden sich jedoch m.E.n. gewichtige Argumente unter dem Schirm der Unternehmenskultur bzw. dem sozialen Miteinander. Tatsächlich besteht meiner Beobachtung nach auch ein gewisse Erwartungshaltung seitens Arbeitnehmerschaft, dass einem vom Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten zum Geburtstag gratul...

Aniq I.
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