Internationale Grenzgänger?
Hallo miteinander
Hat jemand bezgl. internationale Grenzgänger Erfahrung?
Wir möchten gerne einen Mitarbeiter aus Deutschland einstellen, dieser möchte jedoch in Deutschland angemeldet bleiben weil er dort ca. 10% selbständig bleiben will.
Was müssen wir hier beachten?
Danke für eure Hilfe im Voraus.
2 Antworten
Guten Tag
Hierbei handelt es sich um einen deutschen Grenzgänger. Bei solchen Anstellungen in mehreren Staaten (Mehrfachtätigkeit) empfiehlt es sich jeweils die Versicherungsunterstellung genau zu prüfen vor der Anstellung. Grundsätzlich gilt:
Das EU-Abkommen und das Übereinkommen mit der EFTA kennen die sogenannte 25-Prozent-Regel. Ist eine Person gleichzeitig oder abwechselnd in mehreren Staaten Arbeitnehmerin, ist sie im Wohnsitzstaat versichert, wenn sie dort mindestens 25 Prozent ihrer gesamten Erwerbstätigkeit ausübt.
Personen, die einem Mitgliedstaat der EU bzw. EFTA ei...
Marina hat es bereits sehr gut erläutert bezüglich der Sozialversicherungsunterstellung. Unabhängig davon ob der Wohnsitz in Deutschland verbleibt oder in die Schweiz wechselt, untersteht der Betroffene vollumfänglich und ausschliesslich den schweizerischen Sozialversicherungen.
Beim Zusammentreffen von gleichzeitiger unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit in 2 Staaten (CH + DE), erfolgt die Versicherungsunterstellung immer in dem Staat, in welchem er den Stat...