Hochzeitsgeschenk (Geld) AHV-Pflichtig?
Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Geldgeschenken an unsere Mitarbeitenden.
Bei einer Hochzeit zahlen wir einmalig ein Geldgeschenk von CHF 1000.-, welches zusammen mit dem Lohn ausbezahlt wird. Nun stellte sich die Frage ob diese Auszahlung AHV-pflichtig ist oder nicht.
Grundsätzlich sind Barauszahlungen ab CHF 500.- resp. neu CHF 600.- AHV Pflichtig. Andererseits haben wir die Information gefunden, dass Hochzeitsgeschenke in Form von Geldleistungen bis zur Höhe eines Monatslohnes AHV-befreit sein können.
Bei einer Geburt gewähren wir einmalig CHF 350.-.
Kann mich da jemand aufklären?
Vielen Dank
1 Antwort
Es empfiehlt sich bei solchen Fragen die Lektüre der entsprechenden Gesetzestexte: Nicht zum massgebenden Lohn gehören u.a. “Zuwendungen des Arbeitgebers beim Tod Angehöriger von Arbeitnehmern, an Hinterlassene von Arbeitnehmern...