Hochzeit am Wochende, bezahlte Freizeit?
Hallo zusammen
Ich benötige fachliche Klärung zu folgendem Punkt:
Die standesamtliche Trauung einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin findet an einem Samstag statt, der nicht als Arbeitstag gilt.
Gemäss GAV werden freie Stunden oder Tage ohne Lohnabzug gewährt, sofern das betreffende Ereignis notwendigerweise in die Arbeitszeit fällt. Für die eigene Heirat sind zwei freie Tage vorgesehen. Das Personalreglement beschreibt es ebenfalls wie folgt: Freitage werden nur dann gewährt, wenn das Ereignis auf einen effektiven Arbeitstag fällt.
Bei einer Hochzeit an einem Wochentag scheint es üblich zu sein, dass die zwei freien Tage für den Hochzeitstag und den darauffolgenden Arbeitstag bezogen werden. In der Praxis scheint diese Handhabung auch für Hochzeiten am Wochenende zu gelten, unter anderem mit dem Hinweis auf Vorbereitungszeit.
Aufgrund der Formulierungen im GAV und im Personalreglement sehe ich keinen Grund dafür, dass im erwähnten Fall ein Anspruch auf bezahlte freie Tage besteht.
Möglicherweise fokussiere ich mich zu stark auf den eigentlichen Festtag und zu wenig auf Aspekte wie Vorbereitung, Erholung oder notwendige Behördengänge.
Wie wird dieser Sachverhalt rechtlich eingeordnet? Ist meine Einschätzung tatsächlich unzutreffend?
2 Antworten
Die Regelungen sind erfreulich klar: Wenn am Tag des Ereignisses nicht gearbeitet werden muss, muss kein freier Tag gewährt werden, da der Tag ja sowieso schon frei ist.
Dennoch fragt es sich, was mit “das Ereignis” jeweils gemeint ist. Es werden zwei Tage für die eigene Heirat gewährt: Ein Tag für die standesamtliche und ein Tag für die kirchliche Hochzeit? Je zwei Tage? Ode...
Guten Tag
Bezahlte Tage für spezielle Ereignisse wie auch z.B. Umzug sind ja über mehrere Tage verteilt. Wie du ja schreibst, gehört auch die Vorbereitung, Behördengänge danach usw. dazu. Sofern die Tage nicht erst wesentlich später bezogen werden, würde ich es grundsätzlich den Mitarbeitenden überlassen, wenn sie diese beziehen. Man könnte den Mitarbe...