Hat man mit einer L Arbeitsbewilligung Anrecht auf Arbeitslosengeld?
4 Antworten
Ich denke, wir kommen der Antwort langsam etwas näher.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
1) in der Schweiz wohnhaft, also gültige Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung
- eine L-Bewilligung ist eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung
>> ich habe nirgends gelesen, dass sie vom Anspruch auf ALE ausgeschlossen ist
2) muss vermittlungsfähig sein, also bereit, in der Lage und berechtigt
- eine zumutbare Arbeit anzunehmen und
- an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen
3) innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate lang gearbeitet, bzw. ALV-Beiträge geleistet
- Speziell für EU/EFTA-Bürger:innen: es gelten auch Beitragszeiten in einem EU/EFTA-Land
>> allerdings nur, wenn die letzte beitragspflichtige Beschäftigung in der Schweiz war
Wer bekommt eine L-Bewilligung?
4) EU/EFTA-Bürger:innen können
- innerhalb von 6 Monaten maximal 90 Tage lang in der Schweiz ohne Bewilligung Arbeit suchen
- danach...
Ich denke nicht. Arbeitslose mit einer L-Bewilligung (Kurzaufenthalter) "geniessen" das Aufenthaltsrecht nur für 6 Monate. Diese Frist...
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/faq.html
Bitte beachte den Link oben eingefügt von arbeit.swiss.
Die Staatsangehörigkeit spielt für den Anspruch auf Entschädigung keine Rolle. Die Person muss aber in der Schweiz wohnen (Ausländer und Ausländerinnen mü...