Hat jemand Erfahrung mit Quellensteuer-Korrekturen 5 Jahre retour?
Wir müssen leider für einen Mitarbeiter die Quellensteuer rückwirkend korrigieren. Gemäss Information des Quellensteueramtes kann bis zu 5 Jahre zurück korrigiert werden. Wenn es zu Lasten des Mitarbeiters ist, muss es korrigiert werden und nachbezahlt werden. Wenn es zu gunsten des Mitarbeiters ist, ist es gemäss Aussage des Mitarbeiters des Amtes “Pech” für den Mitarbeiter. Dh. das Quellensteueramt bezahlt das Geld nicht zurück.
Hat jemand andere Erfahrung gemacht?
Vielen Dank.
2 Antworten
Übrigens haben wir ein Best Practice für genau diese benötigte Informationseinholung der Mitarbeitenden. Mit dem UKG Quellensteuer Prozess erhalten die betroffenen Mitarbeitenden...
Guten Tag
Die Steuerämter haben Online den 31.03. als Frist für nachträgliche Änderungen angegeben. Sie selber können 5 Jahre rückwirkend eine Verfügung erlassen, dies deckt sich also mit der Aussage, welche ihr erhalten habt. Quelle
Ich würde euch empfehlen die Tarife der bestehenden Mitarbeitenden jährlich oder zweijährlich um die Best...