11. April 2020

Hat jemand Erfahrung mit KAE und Aufrechnung Privatanteil Geschäftsauto?

Da der Privatanteil Geschäftsauto AHV-Pflichtig ist, gehört dieser zum massgebenden Lohn für die KAE und kann eingefordert werden. Korrekt?

Der Privatanteil wird ja nicht ausbezahlt sondern für die Steuern und AHV/ALV aufgerechnet. Hat jemand Erfahrung in der Praxis, wie die KAE inkl. Privatanteil Auto in der Lohnabrechnung des MA korrekt erfasst werden soll?

Soll eine extra Lohnart" KAE Aufrechnung..." mit der entsprechenden Abzugslohnart eingerichtet werden?

Danke für die Ideen & frohe Ostern!

3 Antworten

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Im neuen Formular "COVIS-19 Antrag und Abrechnung Kurarbeitsentschädigung" vom 21.04.2020 hab...

Gabriela S.
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Der Privatanteil Geschäftwagen erhöht lediglich das Steuersubstrat und ist kein Einkommen im Sozialversicherungrechtlichen Sinne (obwohl AHV abgeführt wird).

Im Weiteren ist die Lohnart auf den Wagenpreis abgest...

Peter Z.
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Meine Frage bezog sich ja vorallem auf die Abrechnung im Lohn, da wie Peter Z. erwähnte, die Aufrechnung Privatanteil GW ja keine Zahlung generiert, sondern die Steuer- und AHV-Basis erhöht.

Gem. BDO "Kurzarbeit in der Praxis" (sehr empfehlenswert, auch das Webinar dazu!) ist folgendes Vorgehen beschrieben

Das heisst man kann die Aufrechnung - und die dazugehörende Lohnart auf dem 100% Betrag stehen lassen. Dann einfach die KAE inkl. P...

Claudia J.
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