30. April 2026

Handhabung von Dienstjubiläen bei Unterbruch

Wir sind ein KMU Handwerksbetrieb und nun kam von einem Linienchef die Frage auf, warum einer seiner Mitarbeiter auf das 10jährige Dienstjubiläum nichts bekommt. Der Grund ist, er hatte zwei Unterbrüche. Die Frage ist nun, wie wir solche Mitarbeiter generelle handhaben wollen. Die Meinungen sind gespalten. Mich würde interessieren, was so Usanz ist insbesondere in KMUs wo man diesbezüglich auch keine genauen Berechnungen hat bezüglich der Dienstjahre, da das System dies meist nicht so berechnen kann.

2 Antworten

Es sollte tatsächlich keinen Unterschied machen, ob ein Arbeitnehmer während 10 Jahren am Stück oder insgesamt während 10 Jahren zum Erfolg (?) der Unternehmung beigetragen hat. Aber das kann man regeln, wie man will.

Es lässt sich sicher jemand finden, der auf Basis des Personaldossiers mittels Excel (oder - für Mutige - mittels KI) das “theoretische Eintrittsdatum” (seit wann ist der Arbeitnehmer theoretisch ununterbrochen dabei) ausrechnen kann. Das theoretische Eintrittsdatum (das bei einem Arbeitnehmer ohne Lücken dem Ei...

Ronald B.
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Wie lange waren denn die Unterbrüche?

Kurze Zeiten so bis zwei Monate, würde ich einfach ignorieren. Längere Zeiten müssten in einem Reglement geregelt werden. So z.B. bei Unbez. Urlaub von länger als drei Monate, wird die Zeit für DJ nicht angerechnet. Es gibt ja auch immer wieder Diskussionen über längere Krankzeiten, oder Teilzeitleuten. “Der arbeitet nur 50%, also muss er 20 Jahre arbeiten um das Jubiges...

Peter Z.
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