Handhabung gekürzte Taggelder wegen grober Fahrlässigkeit?
Hallo miteinander. Die SUVA kürzt bei einem unserer Mitarbeitenden wegen grober Fahrlässigkeit bei einem NBU das Taggeld um 10%. Gemäss Personalreglement erhalten Mitarbeitende gemäss Berner Skala eine 100%ige Lohnfortzahlung und anschliessend eine Lohnkürzung von 10%. Der betreffende Mitarbeiter befindet sich noch in der 100%igen Lohnfortzahlung. Wie handhabt ihr im Lohn die Kürzung in der Taggeldabrechnung?
1 Antwort
- Die Kürzung der SUVA basiert auf Art. 37 UVG (Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit).
- Die Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR ist davon unabhängig, sofern: kein expliziter Vorbehalt im Reglement besteht („bei grober Fahrlässigkeit erfolgt Kürzung analog UVG“), ohne diesen Vermerk ...