17. September 2021

Grundlage zur Kündigung eines Vertrages mit einem Temporärbüro?

Hallo zusammen

Ein Mitarbeiter ist bei uns über ein Temporärbüro angestellt. Typisches Vertragsverhältnis, wir bezahlen das Temporärbüro und das Temporärbüro den Mitarbeitenden. Nun wurde der Mitarbeitende krank und konnte schon mehrere Wochen nicht mehr für uns arbeiten. Da wir aber eine Person brauchen, haben wir dem Temporärbüro mitgeteilt, dass wir den Mitarbeitenden gerne abmelden möchten, unter Einhaltung der 7 Tage Kündigungsfrist.

Das Temporärbüro teilte uns dann mit, dass das nicht möglich ist, da der Mitarbeitende ja krank ist und wir können erst kündigen, wenn er wieder gesund ist und dann auch unter der Einhaltung der Kündigungsfrist.

Der Sinn und Zweck eines Vertrages mit einem Temporärbüro ist es doch unter anderem, dass der Arbeitgeber kein Risiko hat und die Mitarbeitenden einfach austauschen kann, sollte etwas nicht klappen, oder?

Danke für Eure Meinungen und auch stützendes Material.

2 Antworten

Ergänzend zu Marc's Antwort.

Wenn der MA bei euch nicht arbeitet, so kostet er euch auch nichts. (oder ihr hättet einen unüblichen Vertrag abgeschlossen...)

  1. Somit stellt ihr eine neue Person für die Arbeit an. Basta.
  2. Künden des bestehenden Einsatzes sollte ohne Probleme möglich sein, da dass Temp-Büro den Vertrag nicht einhält. Sie tragen das Risiko als Arbeitgeber, nicht ihr. Sie könnten eine Ersatzperson stellen, sollte das möglich sein. Aufgrund des GAV Personalverleih sind sie gezwungen eine Krankentaggeldversicherung zu haben, welche ab dem 2ten Tag bezahlt. https://www.swissstaffing.ch/docs/de/GAV_Personalverleih/Kommentar_GAV_Personalverleih_2019_DE.pdf (Seite 32)
  3. Sollte es aber wider erwarten so ...
Peter Z.
2 Bewertungen

Danke für die gute Frage!

Die Begründung des Temporärbüro's erscheint mir doch etwas seltsam: der MA ist nicht bei ihnen (Einsatzunternehmen) angestellt, sondern beim Temporärbüro. Aktuell erfüllt das Temporärbüro s...

Marc F.
1 Bewertung

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