18. November 2025

Gesetzliche Grundlage bei betrieblicher Mehrferienregelung & Abzug von Krankheitstagen?

Liebe Community,

eine Frage zur rechtlichen Handhabung von Ferien- und Krankheitstagen:

Gemäss OR 329a beträgt der gesetzliche Mindestferienanspruch 20 Tage (bzw. 4 Wochen). Viele Unternehmen gewähren freiwillig zusätzliche Ferientage, z. B. total 27 Tage.

Nun höre ich vermehrt, dass Firmen wie folgt vorgehen:

Krankheitstage werden vom Feriensaldo abgezogen, solange der Bezug über den gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Tagen hinausgeht.
Beispiel: Firma gewährt 27 Tage Ferien. Bei Krankheit werden bis zu 7 Tage (also die freiwillige Mehrleistung über OR) vom Feriensaldo in Abzug gebracht.

Frage:

  • Ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig?
  • Unter welchen Voraussetzungen (Reglement? Arbeitsvertrag? Transparenz? Gleichbehandlung?) wäre ein solches Modell überhaupt möglich?
  • Und: Wird das in der Praxis tatsächlich so gehandhabt oder bewegt man sich damit in einer Grauzone / unzulässigen Kürzung?
  • Wo sichert ihr euch in solchen Fällen / Anfragen ab?

Hintergrund: Unsere GL möchte dieses Thema auf die Agenda nehmen – bevor ich etwas ausarbeite, möchte ich sicherstellen, dass wir korrekt vorgehen und keine unzulässigen Ferieneingriffe oder versteckten Sanktionen vornehmen.

Vielen Dank für eure Inputs & Erfahrungswerte.

Viele Grüsse, Melanie

1 Antwort

Wenn 27 Tage Ferien vereinbart wurden, dann sind 27 Tage Ferien geschuldet. Die 7 Tage über dem gesetzlichen Minimum sind dann nicht mehr “freiwillig”. Ferien dienen der Erholung, auch die Ferien über dem gesetzlichen Minimum.

Normalerweise sind Geschäftsleitungen zahlengetrieben und haben gerne ein klares Bild zur Entscheidungsfindung. Ein Vermischen von Ferien und Krankheitsabsenzen wäre nur schon deshalb widersinnig. Wenn ein Problem mit zu hohem Krankensta...

Ronald B.
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