04. Juni 2020

Geschäftswagen während Mutterschaftsurlaub?

Hallo Zusammen

Die Ausgangslage ist wie folgt:

Ein Mitglied der GL wird demnächst in den Mutterschaftsurlaub gehen. Sie hat einen Geschäftswagen, bei welchem alles übernommen wird. (Benzin, Service, Pneu etc.).

Wie ist das nun mit dem Benzin etc. währnd des Mutterschaftsurlaub korrekterweise? Muss die Mitarbeiterin für das Benzin aufkommen, da sie nur Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung hat?

Besserstellung ist mir klar, dass der Arbeitgeber sagen kann, dass sie weiterhin Benzin auf kosten des Geschäfts tanken kann. Aber kann sie auch darauf beharren falls der Arbeitgeber ihr das nicht bezahlen will?

Herzlichen Dank für die Hilfe

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ich weiss das ist nicht nett, wenn man ein Frage mit einer Gegenfrage beantworten will.

Aber.... was steht denn im Geschäftwagen oder Spesenreglement zu längerdauernden Abwesenheiten und ggfls. sogar noch was bei Freistellungen. Denn das sind die kritischen Punkte.

Argumente, wenn es nicht geregelt ist.

  1. Geschäftswagen und alle dazugehörenden Benefits sind Lohnbestandteil und somit auch geschuldet, wenn sie abwesend ist. (Mutterschaftstaggeld kennt keine Geschäftswagen). Nach Treu und Glauben darf sie annehmen, das alles so weiterläuft wie bisher.
  2. Ist das Auto angeschrieben und ggfls. auch umgebaut (wohl eher nicht, aber..) dann könnte man auch sagen, dass man es für die Stellvertretung benötigt und man es monetär im Lohn entschädigt, bis ...
Peter Z.
1 Bewertung

Schließen