13. August 2019

Geschäftsfahrzeug bei längerer Krankeit?

Ein Aussendienst-Mitarbeiter ist länger krank und muss deswegen seinen Dienstwagen zurückgeben. Der aufgerechnete Privatanteil wird deshalb aus der Lohnabrechnung entfernt.

Der Betrag ist KTG und BVG versichert.

Das KTG Taggeld beinhaltet den Betrag und wird mit dem 90%-Taggeld ausbezahlt.

Jedoch wird bei uns immer mit Taggeld-Verrechnungslohnarten gearbeitet.

Müssen wir ihm für die private Nutzung den Betrag deshalb jetzt auszahlen?
Wann ist es Lohnbestandteil? und in welchen Situationen nicht?

Bleibt der Betrag weiterhin im BVG versichert?

Herzlichen Dank für eure Meinungen / Ideen.

1 Antwort

Meine erste Frage ich wohl, weshalb habt ihr ihm den Geschäftswagen weggenommen!? Jetzt wo er ihn privat wohl am dringendsten brauchen könnte (Arztbesuch, Spital,..)

Dann wäre die Frage, ob ihm ein Geschäftwagen vertraglich zusteht?

Und ob der Geschäftswagen nun rumsteht oder eine andere Person ihn nutzt (was die Rückgabe erklären würde)

A: er hat nun keinen Geschäftswagen mehr, somit entfällt die steuerliche Berücksichtigung. Kein Eintrag im Lohn mehr.

B: muss die private Nutzung entschädigt werden? Wenn vertraglich zugesichert, dann ja. Entweder bekommt er einen Mietwagen (wenn der Geschäftswagen z.b. Einbauten hatte, oder für den Ersatzmitarbeiter benötigt wird). Man kann ihm dann auch den Mietwert für einen vergleichbaren Mietwagen erstat...

Peter Z.
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