29. August 2021

Genderfrage, nicht ganz ernst gemeint?

Theoretischer Fall: Eine Mitarbeiterin, nicht verheiratet, bekommt ein Kind. Nach dem Mutterschaftsurlaub, welchen sie voll bezogen hat, möchte sie auch noch die 10 Tage Vaterschaftsurlaub beziehen, da sie sich als Genderneutral bezeichnet.

Was wäre, wenn sie Grenzgänger/-in wäre, da in Deutschland das Geschlecht X offiziell anerkannt ist?

1 Antwort

Ich bin überzeugt, dass wir uns sehr bald ernsthaft mit solchen Fragen beschäftigen werden müssen/dürfen.

In diesem Beispiel ist die Geschlechtsidentität zweitrangig. Es geht in erster Linie um den Schutz der Mutter Person, die das Kind zur Welt gebracht hat und natürlich auch des Kindes. Also würde ich sagen: Mutterschaftsurlaub wäre hier zwingend. Wir können uns bei Gelegenheit immer noch überlegen, ob der Ausdruck "Mutter"schaftsurlaub angebracht ist.

Aber ich kann nicht widerstehen und antworte nicht ganz ernsthaft auf die nicht ganz ernst gemeinte Frage:

1) Wir sollten wohl nicht von "Mitarbeiterin" sprechen, wenn sich die Person nicht als weiblich identifiziert.

2) Warum Vate...

Etienne B.
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