Fürsorgepflicht bei Änderungsangebot?
Liebe Berufskolleg:innen
Gerne hätte ich eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Ausgangslage:
– Mitarbeiter, 56 Jahre alt
– Wohn- und Arbeitsort aktuell Lausanne
– Aktuelles Gehalt deutlich über dem Marktdurchschnitt, inkl. zusätzlicher Benefits
Geplantes Vorgehen:
Im Zuge der geplanten Schliessung des Standorts Lausanne prüfen wir, dem Mitarbeiter eine Änderungsofferte zu unterbreiten. Diese würde einen Arbeitsort in Zürich sowie ein angepasstes (tieferes) Gehalt vorsehen.
Der Wunsch nach einem Umzug in die Deutschschweiz wurde vom Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits informell geäussert.
Fragen:
Die Fürsorgepflicht sowie die Notwendigkeit einer angemessenen Vorlaufzeit sind mir bewusst. Ebenso ist mir klar, dass bei einer ordentlichen Kündigung unter Umständen zusätzliche Leistungen geschuldet wären.
Unklar ist mir jedoch die Situation im Zusammenhang mit einer Änderungsofferte:
– Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, falls der Mitarbeiter die Änderungsofferte ablehnt?
– Ist in diesem Fall eine Kündigung ohne zusätzliche Zahlungen möglich, oder bleiben wir weiterhin an entsprechende Verpflichtungen gebunden?
– Sind im Kanton Waadt bzw. in der Westschweiz grundsätzlich höhere Hürden oder weitergehende Zahlungspflichten zu erwarten als in der Deutschschweiz?
Besten Dank für eure Einschätzung.
Freundliche Grüsse und ein schönes Wochenende!
1 Antwort
Unterbreitet ihm eine Vertragsänderung mit den neuen Konditionen am neuen Standort. Überlegt euch, wie ihr ihm den Schritt erleichtern könnt (Hilfe bei der Wohnungssuche anbieten und Umzugskosten übernehmen oder Dienstwohnung für Wochenaufenthalter anbieten; GA bezahlen; zeitlich gestaffelte Lohnreduktion etc. - je nach individueller Situation bzw. Präferenzen des betroffenen Arbeitnehmers). Gebt ihm genügend Zeit, diese Option zu prüfen.
Sagt er zu, muss nicht gekündigt werden.
Lehnt er ab, kann, wenn es soweit ist, ordentlich gekündigt werden, mit der Begründung, weil der Standort schliesst und ein Weiterarbeiten dort objektiv unmöglich ist, nicht mit der Begründung, weil er das Angebot nicht angenommen hat. Die beiden Dinge (Vertragsänderung, betriebsbedingte Kündigu...