27. Mai 2020

Funktion / Neuer Vertrag?

Eine MA übernimmt seit 2019 eine zusätzliche Funktion (nebst Assistentin noch weitere Funktion als Poweruserin). Also ist sie neu 90% Assistentin und 10% Poweruserin. Nun möchte Sie, dass wir ihre Funktion anpassen, sie möchte also beide Funktionen im Vertrag. Meiner Meinung aber soll ihre Hauptfunktion im Vertrag stehen. Habt ihr Erfahrungen damit? Welche Lösung könnt ihr mir vorschlagen?

Ebenso haben wir vereinbart, dass sie für die zusätzlichen Aufgaben einen Bonus (halbjährlich) erhält. Wenn wir aber sowieso zwei Funktionen im Vertrag ergänzen, macht es Sinn, dass wir gleich ihren Lohn auch anpassen. Was meint ihr?

2 Antworten

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Ich sehe keine Notwendigkeit für eine Vertragsanpassung. Ich sehe die Funktion als Poweruserin als zusätzliche Aufgabe in ihrem Job als Assistentin. Wir haben bei uns auch Mitarbeitende mit sogenannten Systemverantwortung (z.b. SAP in HR un...

Mireille B.
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Man könnte versucht sein, aus Art. 330b Abs. 2 OR eine zwingende Anpassungspflicht abzuleiten, was M.E. jedoch nicht zutrifft. Schriftlich zu bestätigen ist lediglich die Erweiterung/Änderung der Funktion, ohne aber dass der bisherige Vertrag formell (schriftlich) angepasst werden muss.

Im Ergebnis führt das jedoch zum Selben: bisheriger Vertrag & Bestätigung = aktueller Vertrag. Ich kenne nicht wenige Fälle, wo der schriftliche Vertrag noch aus alten Tagen stammt und der AN schon längstens andere, anspruchsvollere Arbeiten mit entsprechender Honorierung ausübt. Rechtlich einforderbar sind ohnehin nur die Zwischen- und Schlusszeugnisse, welche die tatsächlich ausgeübte Tät...

Marc F.
2 Bewertungen

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