21. August 2025

Führerschein

In wie fern hat der Arbeitgeber die Pflicht bei den Arbeitnehmenden, welche mit Firmenfahrzeugen unterwegs sind, zu prüfen ob diese einen gültigen Führerausweis haben resp. kein Entzug vorliegt. Und in welchen Abständen empfiehlt sich eine solche Prüfung?

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“Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer: ein Motorfahrzeug einem Führer überlässt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass er den erforderlichen Ausweis nicht hat” (Art. 95 Abs. 1 lit. e SVG).

Es empfiehlt sich, im Einzelarbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zum Einzelarbeitsvertrag entsprechende Regelungen zu vereinbaren, bspw.:

1. Gültiger Führerausweis
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jederzeit im Besitz eines für das jeweilige Firmenfahrzeug gültigen Führerausweises zu sein und diesen auf Verlangen des Arbeitgebers vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Führerausweis in regelmässigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu kontrollieren und entsprechende Nachweise zu dokumentieren.

2. Meldepflicht bei Entzug oder Einschränkung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn der Führerausweis entzogen, beschränkt oder mit Auflagen ver...

Ronald B.
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