04. Mai 2021

Freiwillige Frühpensionierung - Kurzarbeit?

Darf man die Kurzarbeit bis zum Austritt abrechnen, wenn jemand freiwillig (doppelte Freiwilligkeit) in die Frühpensionierung geht? Wir haben Fälle, welche z. B. erst Mitte 2022 in die Frühpensionerung gehen. Dürfen wir für sie noch für die Kurzarbeit abrechnen oder ab Unterzeichnung der Frühpensionierungsbestätigung nicht mehr?

MA in gekündigtem Arbeitsverhältnis darf man ja nicht abrechnen, aber hier liegen die Austrittsdaten weiter in der Zukunft.

2 Antworten

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Das ist wirklich ein spezieller Sonderfall. Deshalb würde ich wie Peter Z. empfehlen, die Arbeitslosenkasse zu kontaktieren.

Vielleicht helfen diese Überlegungen gegenüber der ALK, je nachdem wie sie die Situation einschätzen:

1) Pensionierung, hier einfach früher als ursprünglich geplant: MA haben grundsätzlich Anspruch auf KAE bis zur Pensionierung.

Falls die Pensionierung nicht a...

Etienne B.
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Ich denke die "weit in der Zukunft"-Begründung wird nicht helfen. Ziel der Kurzarbeit ist es das jemand den Arbeitsplatz nicht verliert. Sobald jedoch eine Absicht erkennbar ist, dass auch mit Kurzarbeitsentschädigung die Person die Stelle nicht länger ausfüllen wird, so entfällt die KAE. Da die vorzeitige Pensionierung ein freier Willensentscheid ...

Peter Z.
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