29. Januar 2026

Freistellungserklärung rechtens?

Einem Bekannten wurde vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, da die Erwartungen aus Sicht des Arbeitgebers nicht erfüllt wurden. Mein Bekannter hat dies zur Kenntnis genommen und im Anschluss um eine Freistellung gebeten, um während der Kündigungsfrist ausreichend Zeit für die Stellensuche zu haben. Der Arbeitgeber hat der Freistellung zugestimmt und eine entsprechende Freistellungserklärung vorgelegt, in der verschiedene Punkte geregelt werden.

Unklar ist für uns insbesondere der letzte Abschnitt der Freistellungserklärung. Darin wird festgehalten, dass das Arbeitsverhältnis in jedem Fall – auch im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsverhinderung – per 30.04.2026 endet.

Meine Frage ist, ob eine solche Regelung zulässig ist oder ob damit die gesetzlichen Sperrfristen gemäss Art. 336c OR unzulässig wegbedungen werden.

Danke herzlich für eine Antwort.

1 Antwort

Wenn zuvor schon gekündigt wurde und es sich bei diesem Dokument um eine Freistellungserklärung handelt, dann ist der Passus gesetzwidrig, da eine erneute Arbeitsverhinderung während der Kündigungsfrist bzw. während der Freistellung eine neue Sperrfrist auslöst (Art. 336c OR). Gescheiter würde man in eine Freistellungserklärung schreiben, was passiert, wenn sich der Austrittszeitpunkt infolge Arbeitsverhinderung weiter verschiebt - ob die Freiste...

Ronald B.
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