19. Juni 2023

Fragwürdige Aussagen von Mitarbeitenden auf Social Media / LinkedIn?

Liebe Community

Wir haben die Situation, dass zwei Mitarbeitende, insbesondere auf LinkedIn, fragwürdige, teils verschwörungstheoretische Postings oder entsprechende Kommentare verfassen.

Es gilt natürlich in erster Linie die freie Meinungsäusserung.

In einem Fall lässt der Kommentar allerdings Zweifel an der Qualifikation der Person zu, betreffend der Stelle, die sie bei uns bekleidet.

Darüber hinaus sind bei jedem Post, jedem Kommentar natürlich auch Position und Arbeitgeber ersichtlich.

Unser nächster Schritt wäre die Erstellung von Social Media Guidelines, über welche wir ein paar Rahmenbedingungen für Postings, die direkt mit uns als Unternehmen verknüpft werden können, vorgeben.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie sind Sie damit umgegangen?

Gibt es allenfalls Tipps aus der Community?

Schon jetzt vielen Dank und freundliche Grüsse!

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Es ist sicher sinnvoll, solche Social Media Guidelines zu erstellen, nur schon zur Sensibilisierung, sofern darin der Umgang mit der geschäftlichen Infrastruktur (Geschäfts-Email, Geschäfts-Chaträume, Geschäfts-Webseiten etc.) geregelt wird. Deutlich heikler wird es, wenn versucht wird, ins Private hineinzuregeln, insbesondere, wenn der Arbeitgeber kein Tendenzbetrieb ist.

In Zeiten, in denen die Diversität hochgehalten wird, sollte man Minderheitenmeinungen ihren Raum lassen. Was heute mehrheitlich als fragwürdig gilt, mag morgen schon eine wissenschaftliche Erkenntnis sein - und umgekehrt. Die Themen sind ja hinlänglich bekannt, und das Problem besteht ja auch schon seit die nicht-flache Erde um die Sonne kreist.

Es gibt sicher validere Möglichkeiten, die Qualifikation einer Person für ihren Job zu beurteilen, als mittels eines gemachten Kommentars. Natürlich können gewisse...

Ronald B.
4 Bewertungen
Akzeptiert durch Author

Ich habe eben meinen Studierenden eine ähnlich gelagerte Frage mit strafrechtlichen Aspekten gestellt...

Arbeitsrechtlich stellt sich die Frage, ob hier bereits die Treuepflichten (321a Abs. 1 OR) verletzt si...

Marc F.
3 Bewertungen

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