20. Mai 2021

Frage nach (Covid-)Impfung?

Mich würde interessieren, wie ihr das beurteilt. Bei uns im MT Team wird grad darüber diskutiert, dass man Mitarbeitenden welche geimpft sind zukünftig mehr Freiheiten zusprechen dürfe (diese dürfen wieder ins Office kommen, etc.). Nun müsste ja dazu erstmal erhoben werden, wer geimpft ist und wer nicht. Meiner Ansicht nach ist das (ausser man ist im Gesundheitswesen tätig) aber schon eine heikle Frage, wie die Frage nach der Gesundheit oder Schwangerschaft in einem Vorstellungsgespräch. Bin ich da zu kleinlich?
Wenn man das Szenario weiter denkt und das inhouse fragen würde, kann ich mir vorstellen, dass nicht alle ehrlich antworten, d.h. man müsste auch einen Beweis dafür heranziehen (Kopie Impfausweis z.B.), wenn man wirklich sicher gehen möchte. Auch da finde ich geht man als Arbeitgeber recht weit, wenn man sowas einverlangt.
Bin gespannt auf weitere Ansichten und ev. auch mit rechtlichem Hintergrund.

5 Antworten

Ich würde bei dem Thema etwas vorsichtiger agieren und möchte auf die beiden nachfolgenden Punkte hinweisen:

Sozialer Druck innerhalb der Belegschaft

Ich habe die letzten Wochen von unterschiedlichsten Seiten gehört, wie stark das Thema Impfen auch ohne eine systematische Erfassung thematisiert wird, so dass Menschen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - (noch) nicht impfen lassen wollen/können, sehr schnell ausgegrenzt werden.

Aussagen wie z.B. "wegen Dir kommt noch der nächste lock-down" oder "willst Du Dich nicht solidarisch zeigen" etc. sind schon heute sehr häufig zu hören. Spannungen und Konflikte führen zu Produktivitätsverlust, kosten also effektiv Geld.

Bisher war - nach meinem Kenntnisstand - das Impfthema eine höchst persönliche Angelegenheit. Auf der BAG-Seite steht dazu explizit:

"Impfungen sind in der Schweiz freiwillig. Eine Impfflicht für die Covid-19-Impfung ist nicht vorgesehen. Sie können selber entscheiden, ob Sie sich impfen lassen wollen."

Ich würde daher zu bedenken geben, dass so innerhalb der Belegschaft eine 2-Klassengesellschaft entstehen kann. Denn irgendwann müsste dann Mitarbeitende sagen, dass sie aufgrund eurer Policies nicht zu Meetings ins Büro kommen können. Wenn ihr als Unternehmen die Impfung daher forcieren möchtet, kann dies eine bewusste Entscheidung sein.

Rechtlicher Aspekt

Darüber hinaus hat das SECO dazu auch noch einige relevante Informationen:

  1. "Die Schutzmassnahmen müssen unabhängig vom Impfstatus eingehalten werden, da man nicht weiss, ob die Impfung in jedem Fall auch eine Übertragung verhindert."
  2. Ein Arbeitgeber kann die Offenlegung des Impfstatus verlangen, aber nur wenn dieser auch...
  3. ... rechtlich den Mitarbeitenden eine Impfpflicht auferlegen dürfte. Und "dies ist nur möglich, wenn eine konkrete verhältnismässig hohe Gefährdung vorliegt, die sich im Fall einer Nichtimpfung trotz ergriffener sonstiger Schutzmassnahmen für die Mitarbeitenden sel...
Ralf M.
2 Bewertungen

Sehe ich nicht so eng.

Wer zusätzliche Freiheiten will, muss belegen das sie ihm auch zustehen.

Eine Schwangere muss auch ein Arztzeugnis beibringen, wenn sie den Erleichterungen für sich reklamieren ...

Peter Z.
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Bei uns im Betrieb starten wir mit einer Stabilisierungsphase und 50% der MA können an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Home Office Pflicht ist nur dann aufgehoben, wenn man wöchentliche Betriebstests durchführt (gem. Bundesratsentscheid). Wir haben die Führungskräfte aufgefordert, dass sie in ihrem Team 3 Fragen stellen:

Wer will im Home Office arbeiten?

Wer will am Arbeitsplatz in der Firma arbeiten?

Wer ist geimpft? (Antwort freiwillig)
Die Antworten müssen sie protokollieren; wer an den Arbeitsplatz zurückkommen möchte, muss in einer Arbeitswoche (MO-FR) mindestens am Betriebstesttag anwesend sein und am Pool-Test teilnehmen (bei uns am DI). Wenn der MA einen Impftermin während der Arbeitszeit bekommt, dann darf er diesen wahrnehmen und als Arbeitszeit protokollieren. Wenn er nach der Impfung Symp...

Susanne D.
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