Fortbestand Schwangerschaft Kündigung?
Wir haben einer Mitarbeiterin gekündigt. Nach Zugang der Kündigung hat sie uns darüber informiert, dass sie zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war, und uns hierzu ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt. Die Kündigung ist somit unwirksam.
Da sich die Schwangerschaft laut Attest in einem sehr frühen Stadium befindet, stellt sich für uns die Frage, ob wir berechtigt sind, uns den Fortbestand der Schwangerschaft zu einem späteren Zeitpunkt nochmals ärztlich bestätigen zu lassen. Oder wie geht man hier am besten vor?
1 Antwort
Falls begründete Bedenken bezüglich der Richtigkeit des Arztzeugnisses vorliegen, kann auf Kosten des Arbeitgebers ein Vertrauensarzt eingeschaltet werden. Wenn die Tätigkeit potenziell belastend oder gefährlich sein könnte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (Art. 63 ArGV1, Art. 3 ff. MuSchV). Da der Arbeitgeber die Kosten trägt, kann er auch den Arbeitsarzt bzw. die Arbeitsärztin auswählen. Diese Fachperson schaut sinnvollerweise nicht nur die Stellenbeschreibung an, sondern spricht auch mit der betroffe...