23. Januar 2026

Formulierung im Zeugnis nach Morddrohung?

Ein Mitarbeitender im gekündigten Arbeitsverhältnis (falsche Funktion) hat im angetrunkenen Zustand (ist wegen einem Alkoholproblem in Behandlung) eine Morddrohung gegenüber seinem Vorgesetzten ausgesprochen. Dies wurde uns durch die Polizei übermittelt. Wir erachten es als Ausrutscher, er hat sich nachträglich entschuldigt.

Die Frage ist nun, inwiefern und wie wir dies in einem Abschlusszeugnis erwähnen müssen und ob auch die Thematik Sucht rein muss.

2 Antworten

Die “Morddrohung” erfolgte ausserhalb des Arbeitsverhältnisses im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit. Welche Ihnen durch die Polizei übermittelt wurde. Ein solchen “Ausrutscher” gehört nicht in ein Schlusszeugnis, da man die künftigen Arbeitgeber wohl kaum vor weiteren “Morddrohungen” schützen muss.
Es ist unklar, ob das Alkoholproblem zu einer dauernden...

Marc F.
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Persönliche Meinung: wenn der Kündigungsgrund der Alkoholkonsum war, so ist es zu erwähnen. Falls nicht (falsche Funktion) würde ich dem Wohlwollen und weiteren Leben den Vorzug geben und es nicht erwähnen.

Zu Morddrohung würde ich die Polizei anfragen, ob eine weitere Gefährdung möglich ist. Das wäre dan...

Peter Z.
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