17. November 2025

Finge-Benefit Yoga?

Unsere Mitarbeiterin gibt hobbymässig Yogalektionen. Wir möchten sie gerne für eine Yogalektion pro Woche für alle Mitarbeiter “engagieren“. Sie ist nicht selbständig und kann keine Rechnung stellen. Darf ich ihr CHF 50 pro Woche als Spesen auszahlen oder ist dies sozial- und steuerpflichtig abzurechnen?

2 Antworten

Man sollte eine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantworten. Hier komme ich aber nicht umhin.

Wie rechnet sie denn ihre hobbymässigen Yogastunden bei anderen Kursen die sie ausserhalb eurer Firma ab? Wenn sie es gratis macht, ok. Andernfalls wäre dies gleichfalls ein Erwerb, welcher eine (Teil-)Selbstständigkeit bewirken würde.

Deine Frage selber ist so zu beantworten: Nein, Spesen sind das nicht. Ob es als Nebenerwerb und damit auch SV Frei gelten könnte, hängt davon ab, ob sie die Schwelle von CHF 2’500.- erreicht, oder...

Peter Z.
0 Bewertungen

Würden Sie hier Ihre Ausgleichskasse anfragen, so erhalten Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit die Antwort, dass diese Form der Yoga-Entschädigung als massgebender Lohn gilt und damit sozialversicherungsabrechnungspflichtig ist.

Der Grund liegt hier vor allem einerseits in der Nähe des arbeitsrechtlichen Verhältnisses durch den...

Stefan S.
0 Bewertungen

Schließen