Finanzierung Verlängerung Mutterschaftsurlaub bei Hospitalisierung Neugeborenes?
Wenn ein Neugeborenes länger im Spital bleiben muss, verlängert sich der Mutterschaftsurlaub nach Art. 329f Abs. 2 OR.
Gem. EOG verlängert sich die Dauer der Ausrichtung nur dann, wenn das Kind mind. zwei Wochen ununterbrochen im Spital verweilt.
Verstehe ich das richtig, dass wir als AG die Verlängerung des MU gewähren müssen (wenn das Kind keine zwei Wochen im Spital ist), aber nicht verpflichtet sind, diese Verlängerung zu entlöhnen? Gem. EOG gibt es ja nur einen Entschädigungsanspruch für die Verlängerung, wenn das Kind mind. zwei Wochen im Spital ist.
1 Antwort
Genau, wenn keine andere Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder in einem allfälligen GAV besteht, ist für die Verlängerung des Mutterschafturlaubs keine Lohnpflicht des Arbeitgebers vorgesehen; sofern keine andere L...