Ferienauszahlung Überstunden bei Teilzeitpensum?
Eine Person arbeitete mit 60 % Pensum und erhielt den Monatslohn inkl. bezahlter Ferien auf diesem Pensum.
Zusätzlich wurden hohe Überstunden ausbezahlt (effektives Pensum ca. 75% Prozent, aber nur Ferien basierend auf 60% Pensum.).
Jetzt stellt sich die Frage, ob auf diese ausbezahlten Überstunden zusätzlich ein Ferienzuschlag (finanziell) geschuldet ist, da die Ferien nicht bezogen worden sind.
(Überstundenzuschlag wurde vertraglich wegbedungen)
Zweitens
Der Ferienzuschlag würde im Januar ausbezahlt, während die Person bereits Arbeitslosengeld vom RAV erhält.
Wie ist diese Zahlung quellensteuerlich zu behandeln, insbesondere ob sie zu einer höheren Progression oder zu einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung führt.
Kernfragen
• Ist ein Ferienzuschlag auf Überstunden in diesem Szenario zu empfehlen um sicher zu gehen?
• Wie wird eine einmalige Arbeitgeber Nachzahlung bei gleichzeitigem ALV Bezug quellenbesteuert
Danke vielmals!
Peter Zurfluh Roy Levy Christine Müller Reto Lutz Ronald Biefer Nicole Wicki Janine Schachtler Dennis Herbst Nathalie Aubel
2 Antworten
Guten Tag
Ich kenne beides, Auszahlung mit Zuschlag und ohne. Hierbei bitte immer prüfen, ob das Lohnsystem diesen bereits im Ansatz berücksichtigt aufgrund der Einstellungen auf Lohnartenbasis.
Die Stundenauszahlung ist bei euch als Nachzahlung im Zusammenhang mit der Quellensteuer anzuschauen und wir bei euch somit auf den letzten Lohnmonat hochgerec...
Nur zur ersten Frage:
Es kann sein, dass ein Gericht zur Ansicht kommt, dass der Arbeitsvertrag stillschweigend konkludent von 60 % auf 75 % geändert wurde. Dies kommt wohl auf die konkrete Situation an.
Aber gehen wir mal von 60 % aus:
Überstunden erhöhen den Ferienanspruch nicht. Der Ferienlohn (= Lohn, der während des Ferienbezugs bezahlt wird) wäre ja auch der vereinbarte 60-%-Lohn.
Wenn bei Austritt noch Ferien ausbezahlt werden müssen, weil diese nicht in natura bezogen werden konnten, dan...