07. Februar 2023

Ferienauszahlung Teilzeit bei Austritt?

Guten Tag

Wir haben eine Mitarbeiterin, welche Ende Januar 23 ausgetreten ist. Nun hatte sie Resturlaub vom 2021, wo sie zu 100% tätig war. Sie hatte ein Austauschsemester zwischen Aug 21 bis Aug 22 gemacht und kehrte per September 22 zu 80% zu uns zurück. Nun stellt sich die Frage, wie wir Ihre Ferien ausuahlen sollen? Ich habe folgendes gefunden:

Vielen Dank für euren Support!

2 Antworten

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Guten Tag

Es kommt nun etwas darauf an, ob der Ferienanspruch in Stunden vorliegt oder in Tagen. Am einfachsten ist es, wenn der Ferienanspruch in Stunden vorliegt, denn als sie 100% gearbeitet hat, hatte ein Ferientag (bei einer 40h/Woche) eine Wertigkeit von 8h und bei 80% eine Wertigkeit von 6.4h.

Zur Berechnung der Wertigkeit der Ferien gibt es unterschiedliche Theorien. Hier ein guter Artikel dazu: https://www.weka.ch/themen/personal/loh...

Désirée P.
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Die Formel für die korrekte Ferienauszahlung ist folgende:
Jahreslohn / 100 x Prozentsatz Ferienzuschlag / Ferienanspruch x Restferienguthaben = Ferienlohn (inkl. Ferienzuschlag)
Bei einem Jahreslohn von 80’000, einem vertraglichen Jahres-Ferienanspruch von 5 Wochen = 25 Tagen (= 10.64 % Ferienzuschlag) und einem Restferienguthaben von 1...

Ronald B.
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